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Vorschriften ändern sich – doch eine transparente Wertschöpfungskette bleibt ein Wettbewerbsvorteil

Das Europäische Parlament hat beschlossen, die EU-Entwaldungsverordnung bis Ende 2026 zu verschieben. Gleichzeitig macht das umfassendere „Omnibus“-Vereinfachungspaket Fortschritte, das die Berichts- und Sorgfaltspflichten erleichtern soll. Diese laufenden regulatorischen Änderungen veranlassen viele Unternehmen dazu, die Transparenz ihrer Wertschöpfungsketten noch einmal aus einem neuen Blickwinkel zu betrachten.

EUDR Update: Der ursprüngliche Zeitplan bleibt bestehen, die vorgeschlagenen Änderungen werden umgesetzt

Die Europäische Kommission hat angekündigt, keine Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung für große oder mittelgroße Unternehmen vorzuschlagen – das bedeutet, dass die Verordnung wie geplant Ende 2025 in Kraft tritt. Allerdings schlägt die Kommission Änderungen am Inhalt der Verordnung vor, um die Berichtspflichten für bestimmte Marktteilnehmer zu reduzieren und die Belastung des Informationssystems TRACES zu verringern.